Startseite arrow Amtliche Mitteilung

 

 

Amtliche Mitteilung der Gemeinde Donnersbach vom 02.02.2012

 

 

 

Gemeinde Donnersbach:

 

Falltierentsorgung:

Gem. § 4 der Stmk. Falltierverordnung werden die Gemeinden ermächtigt, die auf sie entfallenden und vorläufig von ihnen getragenen Kosten auf die Nutztierhalter zu überwälzen. Die Überwälzung hat in der Form zu erfolgen, dass jeder Tierhalter in der Gemeinde für jede seiner Großvieheinheiten den entsprechenden Anteil an den von der Gemeinde vorläufig getragenen Kosten zu übernehmen hat, unabhängig davon, ob in seinem Betrieb Falltiere angefallen sind. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde Donnersbach eine Abgangsgemeinde ist, wurden wir von der Gemeindeaufsichtsbehörde des Landes Steiermark angehalten, die Überwälzung vorzunehmen.


Flächenwidmungsplan - Einleitung der Revison 4.0:

 

Gem. §42 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 i.d.g.F. hat der Bürgermeister alle 10 Jahre öffentlich aufzufordern, Anregungen auf Änderungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes einzubringen (Revision).
Die Absicht, einen Flächenwidmungsplan zu erlassen, hat der Gemeinderat der Gemeinde Donnersbach in seiner Sitzung am 31.01.2012 durch Beschluss gefasst. Jedes Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, hat die Möglichkeit, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen unter Angabe des/der betroffenen Grundstücke(s) in der Zeit vom

                                                                          01.02.2012 bis 02.04.2012


schriftlich bekannt zu geben. Weiters werden Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsflächen möglich ist, aufgefordert, diese der Gemeinde zum Kauf anzubieten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass das rechtskräftige örtliche Entwicklungskonzept und der rechtskräftige Flächenwidmungsplan 3.0 (Wortlaut und planliche Darstellung) im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht bereitgehalten werden. Amtsstunden: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr.

 


 

Kindergarten Donnersbach:

 

Die Einschreibung für das Kindergartenjahr 2012/2013 findet am Montag, dem 13. Februar und am Dienstag, dem 14. Februar 2012 in der Zeit von 12.00 – 14.00 Uhr im Kindergarten Donnersbach statt.

 


 

Faschingsumzug mit Kinderfasching in der Mehrzweckhalle:

Faschingsumzug am Faschingsdienstag um 14.00 Uhr ab der Mehrzweckhalle mit der Trachtenkapelle Donnersbach. Anschließend Kinderfasching in der Mehrzweckhalle bis 17.00 Uhr. Auf zahlreiche Teilnahme freut sich der Elternverein Donnersbach/wald.

 


 

Behindertenbetreuung:

Die Sprechtage der Behindertenberatung finden am 10. Februar, 16. März, 13. April, 11. Mai und am 15. Juni 2012 in der BH Liezen statt. Nähere Informationen unter der Tel.Nr.: 0664/1474704 oder 0664/1474706 oder unter www.behindertenberatung.at.


 

 

 

Der Bürgermeister: LAbg. Karl Lackner